gesellschafteinung hat, die nicht zum Mainstream paßt, der macht sich
> immer unbeliebt. Bestes Beispiel ist die Sperrung meines Beitrags, wo
> ich nur darauf hingewiesen habe, daß die Asylgewährung aufgrund
> sexueller Präferenzen eben nicht allein für Homosexuelle gelten kann,
> sondern eben auch für andere, z.B. Pädophile. Pädophilie ist in
> Deutschland schließlich erlaubt, genauso wie Homosexualität.
Ja, ich finde es auch nicht richtig, dass Dein Beitrag gesperrt
wurde. Aus meiner Sicht war nichts rechtlich bedenkliches drin.
> Gedankenexperiment: Zieh Dir mal ein T-Shirt an, auf dem steht: “Ich
> bin pädophil” und lauf damit durch die Fußgängerzone. Viel Spaß.
> Pädophilie ist in Deutschland nicht strafbar, strafbar sind sind
> Vergewaltigung und Mißbrauch.
> Aber das ist etwas völlig anderes.
>
> Und obwohl jeder pädophil sein darf (es ist wie gesagt nicht
> strafbar), bekämst Du mit Deinem T-Shirt heftige Probleme. Es ist ein
> großer Unterschied, ob etwas rechtlich gestattet ist oder ob es
> gewünscht wird.
Tja, dann werde ich wohl blöd angemacht und evtl. verkloppt. Selbiges
droht auch einem Transvestiten. Aber: der Staat wird mich nicht
einsperren können. Und wer mich verkloppt, macht sich strafbar. Das
ist der Unterschied Iran<->Deutschland.
> > Das ist zwar tatsächlich ein Argument, aber dann kann der Asylant
> > auch ebenso behaupten, dass er auf Grund seiner
> > freiheitlich-demokratischen Grundhaltung verfolgt wird. Ich meine, so
> > richtig weiss das ja keiner, ne?
>
> Der Asylant muß die Begründung wählen, die am Ehesten Erfolg
> verspricht. Dies ist derzeit offensichtlich nicht die
> freiheitlich-demokratische Gesinnung, sondern die sexuelle Präferenz.
Unwahrscheinlich. Wir sprechen über einen Fall.