Vergehen - Ziel: Provokation der Gesellschaft
Posted by admin on 27 Jun 2008 at 01:01 pm | Tagged as: Allgemein
gesellschafth mir die einzelnen Vergehen so anschaue sieht das für
mich so aus.
<Übermäßiger Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit bis hin zu
Alkoholexzessen>
Gehört eh verboten bei einem Bußgeld von 100 Euro
Kann jeder selber regeln dafür gibts Gesetze. (Körperverletzung)
Nichts gegen einzuwenden
Unschön aber egal
Verdammt verdächtig -)
siehe oben
Auch hier Bußgeld wie bei Alkoholgenuss
Bußgeld. Und zwar auch bei nicht “demonstrativem” Urinieren in der
Öffentlichkeit (auch hinter Bäumen). Gleichzeitig allerdings genug
öffentliche Toiletten.
siehe oben
Nichts gegen einzuwenden. “mit besonderer Aggressivität” ist ein
bisschen zu schwammig
Sofern da nicht entsprechende Schilder stehen kein Problem
Im Zweifelsfall Maulkorbpflicht
———-
Bleiben unter dem Strich:
4 x Bußgeld oder ähnliches; 6 x kein Problem und 2 x Wiederholung
schon genannter Punkte.
Also lange kein Grund für “Sippenhaft”
Hier wird mal wieder versucht das Stadtbild “schön” zu halten und
zwar auf Kosten derer die sich nicht verteidigen können.
Nur als Anmerkung, Besoffene und Alkohol”genuss” in der
Öffentlichkeit gehen mir auch auf die Nerven und zwar egal wie die
aussehen und wo die herkommen (Nobeldisko oder Strassenfest)
Brain