gesellschaftIch denke, daß die Todesstrafe vorallem einem legitimen
> Zweck dient - die Täter ein für alle Mal
unschädlich zu
> machen und weitere Taten unmöglich zu machen.

(1) würde lebenslänglich da nicht reichen?
Schon wenn das wirklich konsequent durchgezogen wird: Lebenslang
muß lebenslang bleiben - Aber die Täter sollen während
der Haft ihre Kosten für die Gesellschaft wieder durch Arbeit
erwirtschaften. Außerdem sollten die Strafanstalten dann mit
Minen usw. stark gesichert sein.
(2) warst du nicht eben noch der meinung, die todesstrafe sei
hauptsächlich zur abschreckung da?
Nein eigentlich nicht. Die Abschreckung ist relativ gering - soweit
denken Verbrecher nicht. Ich meinte aber, daß die Todesstrafe
weitere potentielle Verbrechen des selben Täters verhindert.

> Außerdem ist nebenbei eine Genugtung für die
Angehörigen
> dabei.

[also doch rache? und was ist mit den angehörigen des
hingerichteten? haben die nun auch ein recht auf vergeltung?]
Persönliche Rache darf es nicht geben, sonst gebe es
bürgerkriegsähnliche Zustände. Das staatliche
Gewaltmonopol darf nicht gelockert werden. Allerdings sollte man
unbescholtenen Bürgern erlauben, verdeckt Waffen außerhalb
des befriedeten Besitztums zu tragen um sich verteidigen zu
können. In den US Bundesstaaten wo das erlaubt ist, ist die
Kriminaltität drastisch gesunken. Mittlerweile werden schon mehr
Verbrecher durch Privatpersonen als von der Polizei verletzt oder
getötet. Und das schreckt im Gegensatz zu harten Strafen wirklich
ab.
The Answer