> Der Controller muss eigentlich immer nur eine einzige Frage stellen,
> die er variiert: woher wissen Sie, dass Person A
> sozialhilfeberechtigt ist? Woher wissen sie, dass die Leute, ehrliche
> Steuerzahler sind? Oder noch etwas abstrakter: welche Ziele haben und
> sie und wie finden sie heraus, ob sie sie erreichen? Nun kann jeder
> Staatsdiener sagen, er arbeite für das Gemeinwohl. Der Controller
> kann ihn nun aber fragen, woran er erkennt, ob das was er macht, dem
> Gemeinwohl eher nützt als schadet?
Die Frage “Woher wissen Sie, dass Person A sozialhilfeberechtig ist?”
unterscheidet sich wohl erheblich von der Frage: “Wie können wir
vermeiden, Sozialhilfe auszuzahlen?”
So wird in einer deutschen Großstadt, die ich gut kenne …, eben
letzte Frage gestellt und zwar in prozessorientieter Weise gestellt.
Das bedeutet: wie kann ich (aus Sicht des “Kunden”) möglichst
frühzeitig! Sozialhilfeanfragen abwehren, also “kurzen Prozess
machen” und diese Abwehr kontrollieren?
Antwort: Jeder der einen Antrag stellen will, muss zunächst einige
Angaben bei einer zentralen Erfassungsstelle machen und wird dann
einem Sachbearbeiter zugewiesen. Gemessen wird dann das Verhälltnis
von angenommenen Anträgen (eigentlich ja Pflicht) und den Bürgern,
die mit genau dieser Absicht das Sozialamt aufgesucht haben bezogen
auf die einzelnen Sachbearbeiter.
Diese Zahlen werden natürlich intern veröffentlicht. Wer Foucault
kennt, weiss um den Erfolg solches Vorgehens. Dass es natürlich dazu
kommt, dass Anträge “unrechtmäßig” nicht angenommen werden, würde von
den jeweiligen Vorgesetzten bei Beschwerden bedauert und als
Fehlverhalten der Sachbearbeiter abgewälzt, wobei dies aber nicht
unbedingt karriereschädlich ist…
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